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FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 1497/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 1497/96
Durch die vorbezeichnete Anforderung der ladungsfähigen Anschrift ist die Klägerin nicht in ihrem Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz ( Artikel 19 Abs. 4 GG ) verletzt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1996 - 1 BvR 2211/94 ,NJW 1996, 1272). - FG Hessen, 19.08.1985 - 12 K 13/85
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 1497/96
Die Angabe des klägerischen Aufenthalts ist neben der einwandfreien Identifizierung der klagenden Person zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Steuerprozesses unerläßlich (vgl. auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. August 1985, EFG 1985, 621 mit weiteren Nachweisen).
- FG Rheinland-Pfalz, 04.11.1999 - 1 V 2434/99
Abgabenordnung; Maßnahmen der Finanzbehörde auf Passentzug/Passversagung
Bei der Durchsuchung wurden zahlreiche Belege sichergestellt, die den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen sollten (im einzelnen; Senatsentscheidungen vom 29. Mai 1996 1 K 1495/96, 1 V 1496/96, 1 K 1497/96 und 1 V 1498/96).Er hat sich bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (1 V 1498/96, 1 V 1496/96, 1 K 1495/96 und 1 K 1497/96) mit schon damals lediglich in Kopie vorlegten ärztlichen Bescheinigungen der Antragstellerin befaßt.